Tipps und Hinweise zur Solaranlage

Sechs Etappen auf dem Weg zu Ihrer eigenen
Gründachanlage

Im Folgenden soll in überschaubaren Schritten die Realisierung einer Dachbegrünung für den Laien erklärt werden. Für detailliertere und weitere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb vor Ort. In der Regel sind Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus die ersten Ansprechpartner. Je nach Situation arbeiten diese dann mit Dachdeckern zusammen.


1. Etappe: Eignung und Zustand des Daches

Überprüfen Sie anhand des Katasters, ob Ihr Dach für Realisierung einer Dachbegrünung grundsätzlich geeignet ist. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht.
Zusätzlich stellen sich die Fragen:

  • Ist mein Haus denkmalgeschützt?
    Mit einer entsprechenden Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde lassen sich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden Dachbegrünungen realisieren.

    Bitte beachten Sie: Es kann auch sein, dass Ihr Gebäude nicht als Einzeldenkmal geschützt ist, sondern im Bereich einer Denkmalbereichs- oder Gestaltungssatzung liegt oder eine Veränderung des Gebäudebildes oder - ensembles sonst wie untersagt / geschützt ist! Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal! Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde der Gemeinde.
  • Brauche ich eine baurechtliche Genehmigung?
    In der Regel sind extensive Dachbegrünungen genehmigungsfrei. Intensive Dachbegrünungen erfordern häufig eine Genehmigung. Sprechen Sie die Vertreterin / den Vertreter des Fachbetriebs (siehe 2. Etappe) unbedingt darauf an!
  • Wie lange wird mein Dach noch halten?
    Eine Dachbegrünung wird für viele Jahrzehnte errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und standfest sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Realisierung einer Dachbegrünung ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor der Begrünung des Daches durchgeführt werden.
  • Bitte beachten Sie:
    Bei Asbestzementdächern ist gemäß der Gefahrenstoffverordnung eine Überdeckung (auch durch eine Dachbegrünung) verboten! Die Nichtbeachtung des Verbotes kann als Straftat geahndet werden!


2. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes

Im nächsten Schritt ist es notwendig, die individuelle Beratung durch eine Expertin / einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Fachfirmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, die Erfahrung mit der Dachbegrünung haben und Sie kompetent beraten können.

Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter der Fachfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen und – ggfl. mit externer Hilfe – die Statik überprüfen. Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Fachfirma gemacht.

Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie mindestens zwei, besser drei Angebote einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen.


3. Etappe: Finanzierung sichern

Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen.

Neben verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (meist KfW-Kredite über die Hausbank oder spezielle Kreditprogramme der Hausbank) sollten Sie sich auch über spezielle kommunale Förderprogramme informieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Möchten Sie die Dachbegrünung finanzieren oder eine Förderung in Anspruch nehmen, beachten Sie, dass in der Regel vor einer Kredit- oder Förderzusage nicht mit der Errichtung begonnen werden darf.


4. Etappe: Auftrag vergeben und Leistungen überwachen

Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.

Achten Sie bei der Leistungserbringung auf die Ausführung, d.h. vergleichen Sie die Arbeitsschritte mit den vorher abgesprochen und im Angebot aufgeführten Arbeitsschritten. Ziehen Sie evt. einen unabhängigen Berater oder erfahrenen Nachbarn hinzu.


5. Etappe: Information an die Stadtentwässerung

Für das von Ihnen zu entsorgende Schmutz- und Regenwasser erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Gerichtsurteile höhergerichtlicher Instanzen haben den früher üblichen „einheitlichen Frischwassermaßstab", der für die Berechnung der Abwassergebühren herangezogen wurde, für unzulässig erklärt. Die gesplittete Abwassergebühr beschreibt die getrennten Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser. Da ein Großteil des Regenwassers, das auf das begrünte Dach fällt, nicht abfließt, müssen Sie oftmals für den begrünten Teil des Daches nur eine geringere Gebühr zahlen.


6. Etappe: Versicherung

Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsvertreterin / Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Dachbegrünung melden.