Neun Etappen auf dem Weg zu Ihrer eigenen Solaranlage

Zu den Gründachtipps

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Solaranlage auf Ihrem Dach zu installieren? Dazu bedarf es einiger Vorüberlegungen und einer genauen Planung des Vorhabens. Im Folgenden wird auch für den Laien in neun Etappen verständlich dargelegt, wie die Errichtung einer Solaranlage funktioniert und was dabei zu beachten ist. Der Leitfaden geht dabei sowohl vom Bau einer Photovoltaik- als auch einer Solarthermieanlage sowie von einer Kombination beider Anlagen aus.

Die beiden Anlagetypen unterscheiden sich dahingehend, dass Photovoltaikanlagen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht erzeugen, den Sie selbst in Ihrem Haus verbrauchen können. Der nicht selbst genutzte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG) vergütet. Alternativ können Sie sich einen Batteriespeicher erwerben, um noch mehr Ihres erzeugten Stroms selbst verbrauchen zu können.

Im Gegensatz dazu nutzen Solarthermieanlagen durch ihre Kollektoren die Wärme der Sonne zur Unterstützung der häuslichen Wärmeversorgung. Dies senkt Ihre Brennstoffkosten für Warmwasser und ggf. Heizung.

Bitte beachten Sie: Für eine detailliertere und weitere Beratung abseits dieses Leitfadens wenden Sie sich bitte an eine:n fachkundige:n Installateur:in vor Ort.

1. Etappe: Solareignung und Zustand des Dachs

Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters, wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Detailansicht, die Sie nach Durchlaufen des Anlagenkonfigurators erhalten. Diese beinhaltet erste Anhaltspunkte in Bezug auf Anlagengröße, Energieertrag, Wirtschaftlichkeit etc.

Fällt die Überprüfung der Eignung positiv aus, stellen sich zusätzlich folgende Fragen, die zwingend zu klären sind:

Wie lange wird mein Dach noch halten?

Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

Ist mein Haus denkmalgeschützt?

Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude, die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als Erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.

Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises.

Befindet sich mein Haus im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung?

Mitunter kann es vorkommen, dass der Bau von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung ganz oder teilweise untersagt ist. Eine solche Satzung wird von der Gemeinde erlassen und dient zum Beispiel dazu, das Erscheinungsbild einer historischen Altstadt zu stützen. Dementsprechend sollten Sie prüfen, ob Ihr Haus von einer Gestaltungssatzung betroffen ist und welche Regelungen für Solaranlagen getroffen wurden.

Bitte beachten Sie: Um sicherzugehen, dass auch gegebenenfalls weitere kommunale Bauvorschriften der Errichtung einer Solaranlage nicht im Weg stehen, empfiehlt es sich, das örtliche Bauamt frühzeitig in Ihre Planung zu involvieren.

Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen?

Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscandaten ab. Je höher die Datenqualität, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.

Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein?

Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.

2. Etappe: Photovoltaikanlage? Solarthermieanlage? Beides?

In diesem Schritt sollten Sie sich, wenn nicht bereits im Vorfeld geschehen, die Frage stellen, welche Energie Sie mit Hilfe der Sonne erzeugen möchten. Soll primär der Strombezug aus dem öffentlichen Netz verringert werden? Dann sollten Sie zur Photovoltaikanlage greifen, die klimafreundlichen Strom auf Ihrem Dach erzeugt. Sind Sie vorwiegend morgens und abends zuhause, da Sie tagsüber berufstätig sind? Dann sollten Sie über einen Batteriespeicher nachdenken. Somit können Sie den erzeugten Strom auch dann nutzen, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Sie erhöhen Ihren Autarkiegrad, decken also circa zwei Drittel Ihres Strombedarfs mit der eigenen Photovoltaikanlage, senken die Kosten für den externen Strombezug und machen sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen.

Wollen Sie die Sonne lieber für Ihre Wärmeversorgung arbeiten lassen? Dann entscheiden Sie sich für eine Solarthermieanlage! Hierbei stellt sich jedoch die Frage, ob die Sonnenenergie nur für Warmwasser oder auch für die Heizungsunterstützung genutzt werden soll. Der Warmwasserverbrauch lässt sich etwa zu 50 Prozent durch Solarthermie decken, der Wärmebedarf für die Heizung circa zu 30 Prozent. Diese Entscheidung schlägt sich auch in der benötigten Kollektorfläche auf Ihrem Dach nieder. Obligatorisch ist zudem die Installation eines Speichers im Inneren Ihres Hauses. Dieser muss entsprechend der Art der Wärmeversorgung und abhängig von der Haushaltsgröße dimensioniert werden. Fällt die Überprüfung der Eignung positiv aus, stellen sich zusätzlich folgende Fragen, die zwingend zu klären sind:

Sie wollen die volle Kraft der Sonne nutzen und sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie in Anspruch nehmen? Das ist kein Problem und funktioniert bestens, da beide Energieformen in jedem Haushalt benötigt werden.

Die Beantwortung dieser Fragen hängt von Ihren persönlichen Präferenzen, dem individuellen Strom- und Wärmeverbrauch, der Ausrichtung und Größe Ihres Dachs oder auch der Gebäudedämmung ab. Somit wird im Einzelfall zusammen mit einem/einer Experten/Expertin entschieden, was notwendig ist und sich realisieren lässt. Es ist jedoch sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, bevor Sie mit der nächsten Etappe beginnen.

3. Etappe: Beratung vor Ort und Wahl des Angebots

Im nächsten Schritt ist es notwendig, individuelle Beratung durch einen/eine Experten/Expertin zu suchen. Für die Installation einer Solaranlage sind viele unterschiedliche Dienstleistungen von Nöten, die von unterschiedlichsten Betrieben durchgeführt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für Sie als Bauherr:in eine Fachfirma für Solaranlagen zu beauftragen, die die Installation der Anlage aus einer Hand, gegebenenfalls mit Hilfe von Subunternehmen, liefert. So halten Sie den Aufwand gering und bei Problemen müssen Sie sich lediglich an ein Unternehmen wenden. Kontaktieren Sie hierzu Fachhandwerker:innen, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können. Bei Photovoltaikanlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektro-Innung und des Dachdecker-Handwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installateur:innen der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK) Ihre Fachansprechpartner:innen.

Ein/Eine Mitarbeiter:in der entsprechenden Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen, die bestmögliche Anlagenauslegung ermitteln und eine Ertragsrechnung mit Ihnen durchführen. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss. Da diese Dienstleistung nicht immer kostenlos ist, sollten Sie sich zuvor nach dem Honorar erkundigen.

Ist die erste Begutachtung abgeschlossen, erhalten Sie im nächsten Schritt ein Angebot von Seiten der Solarfirma. Um eine gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten, die Vollständigkeit zu erheben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie Angebote von mindestens drei Solarfirmen einholen. Zur Absicherung der Entscheidung sowie bereits vor dem Einholen der Angebote können Sie auch einen/eine unabhängigen/unabhängige Berater:in hinzuziehen.

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, können Sie mit Etappe 4 fortfahren.

4. Etappe: Finanzierung sichern

Damit das passende Angebot angenommen und das Vorhaben umgesetzt werden kann, muss die Finanzierung sichergestellt werden. Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig eine Finanzierungslösung ins Auge zu fassen und diese über die gesamte Dauer der Planung stets zu berücksichtigen.

Die Möglichkeiten, die Ihnen dabei grundsätzlich zur Verfügung stehen, beinhalten den Einsatz von Eigenkapital, die Nutzung von Fördermitteln oder -krediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (Contractinglösung mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Geldrate). Auch eine Kombination verschiedener Optionen ist denkbar.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und entscheiden Sie gemeinsam, welche Art der Finanzierung am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Der gesamte Finanzierungsprozess sollte von nun an in enger Abstimmung mit Ihnen über Ihre Hausbank laufen.

Bitte beachten Sie: In der Regel darf vor Erhalt der Zusage für einen Kredit oder eine Förderung nicht mit dem Bau der Solaranlage begonnen werden.

Da nun Klarheit über die Beschaffung der finanziellen Mittel herrscht, kann mit der fünften Etappe begonnen werden.

5. Etappe: Auftrag vergeben

Das favorisierte Angebot liegt vor Ihnen und die Finanzierung ist gesichert? Dann sollten Sie den Auftrag vergeben! Achten Sie dabei unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei jeder Korrespondenz immer auf das Angebot.

Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der gesetzlichen Einspeisevergütung, sollten Sie spezielle Vereinbarungen für den spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust, den Sie durch eine gesunkene Einspeisevergütung hinnehmen müssen, über 20 Jahre kompensieren. Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung der Beauftragung von der Solar-Fachfirma aushändigen.

Ihre Solaranlage wird nun in absehbarer Zeit errichtet. Im Falle einer Photovoltaikanlage ist es essentiell, die Etappen 6 und 7 in Form verschiedener Anmeldungen zu bewältigen, damit sie auch in Betrieb genommen werden kann. Errichten Sie eine Solarthermieanlage, können Sie mit der achten Etappe fortfahren.

6. Etappe: Anmeldung beim Netzbetreiber (nur Photovoltaik)

Alle Photovoltaikanlagen müssen beim Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Der Netzbetreiber ist zwar verpflichtet, Ihre Solaranlage an das Netz anzuschließen, jedoch nur, wenn diese den von ihm definierten Anforderungen entspricht. Deshalb ist es ratsam, Ihren zuständigen Netzbetreiber frühzeitig über Ihre Absichten zu informieren und über die Dauer des Planungsprozesses mit ihm in Kontakt zu bleiben. So können Sie unangenehme Überraschungen auf der Zielgeraden der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage vermeiden.

Die Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel der/die ausführende Installateur:in, den/die Sie beauftragt haben. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.

Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage von Seiten des Netzbetreibers für den Betrieb der Photovoltaikanlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber der Solar-Fachfirma, die Ihre Anlage installiert, aufzunehmen. Darüber hinaus sollten Sie, auch wenn Sie die Anmeldung in der Regel nicht selbst vornehmen, darauf achten, dass diese schnell erfolgt, da der Gesetzgeber dem Netzbetreiber einen Zeitraum von acht Wochen einräumt, um dem Antrag stattzugeben.

7. Etappe: Eintragung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur und Anmeldung beim Finanzamt (nur Photovoltaik)

Eine Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur über die Errichtung einer Photovoltaikanlage ist notwendig. Dies sollten Sie circa 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme der Anlage, tun. Ohne eine solche Eintragung besteht kein Vergütungsanspruch auf den von Ihnen eingespeisten Strom. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite zum Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Dadurch, dass Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Vergütung erhalten, gehen Sie in den Augen des Finanzamts einer gewerblichen Tätigkeit nach. Dementsprechend fällt für Sie die Umsatzsteuer an. Sie haben nun die Wahl, ob Sie der Regelbesteuerung unterzogen werden wollen oder als Kleinunternehmer:in auftreten möchten. Ersteres hat den Vorteil, dass die gezahlte Umsatzsteuer für die Anschaffung der Photovoltaikanlage sowie für die laufenden Kosten per Vorsteuer zurückerhalten werden kann. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings auch eine Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten sowie verkauften Strom bezahlen und an das Finanzamt abführen. Bei der Kleinunternehmerregelung erhalten Sie die gezahlte Umsatzsteuer nicht zurück, zahlen jedoch auch keine auf Ihren erzeugten Strom. Auch ist die Handhabung weniger anspruchsvoll. Genauere Auskünfte gibt das örtliche Finanzamt. Nach einer gewissen Zeit kann es das wirtschaftlich attraktivste sein, die Art der Besteuerung zu wechseln. Daher ist es sinnvoll, einen/eine Steuerberater:in aufzusuchen.

Ihre neue Solaranlage ist installiert und alle Anmeldungen getätigt. Nun folgen die letzten Etappen, bevor Sie Ihren eigenen Strom produzieren und nutzen können.

8. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage nimmt der/die Anlagenerrichter:in, also Ihre beauftragte Firma, vor. Sowohl Sie als Anlagenbetreiber:in als auch ein/eine Vertreter:in des Netzbetreibers sollten ebenfalls anwesend sein, auch wenn Letztere:r nicht dazu verpflichtet ist. Achten Sie darauf, dass während des Vorgangs ein Inbetriebsetzungsprotokoll von der Solarfirma geführt wird, welches Sie im Anschluss erhalten. Das Protokoll hält beispielsweise den Zählerstand des Einspeisezählers fest und entscheidet über die Höhe der Einspeisevergütung. Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme doch nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.

Die Inbetriebnahme von Solarthermieanlagen unterliegt deutlich weniger Regelungen. Diese können ohne weitere Beteiligte direkt durch den/die Installateur:in in Betrieb genommen werden.

Ihre neue Solaranlage ist installiert und alle Anmeldungen getätigt. Nun folgen die letzten Etappen, bevor Sie Ihren eigenen Strom produzieren und nutzen können.

9. Etappe: Einspeisevertrag, Versicherung und Steuererklärung

Wenn auch nicht rechtlich verpflichtend, wird in vielen Fällen ein Einspeisevertrag zwischen Besitzer:in einer Photovoltaikanlage und Netzbetreiber geschlossen. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, sollten Sie diesen gründlich auf eventuell unangemessene Klauseln überprüfen. Jedoch ist der Netzbetreiber auch ohne Vertrag gemäß EEG dazu verpflichtet, Ihre Photovoltaikanlage anzuschließen, sowie den erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten.

Außerdem, als sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Versicherungsvertreter:in sprechen und die neue Solaranlage melden. Im besten Falle, ist der Schutz vor Schäden durch beispielsweise Sturm und Hagel, bereits in Ihrer Gebäudeversicherung enthalten. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich dringend, Ihren Vertrag diesbezüglich anzupassen.

Ferner sollten Sie sich mit den Implikationen einer Photovoltaikanlage auf die Steuern auseinandersetzen beziehungsweise Ihren/Ihre Steuerberater:in diesbezüglich aufzusuchen. So kann sich eine Solaranlage beispielsweise positiv auf die Einkommensteuer auswirken, jedoch auch Ertragssteuern verursachen.

Je nach Größe Ihrer installierten Photovoltaikanlage ist es darüber hinaus möglich, dass Sie in Zukunft ein Gewerbe beim zuständigen Ordnungsamt anmelden müssen. Da es jedoch keine gesetzlich festgelegten Grenzen gibt und die verschiedenen Gewerbeaufsichtsämter im Bundesgebiet oftmals unterschiedlich verfahren, empfiehlt es sich, bei dem für Sie zuständigen Amt nachzufragen. Als Faustregel kann festgehalten werden, dass bis circa 5 Kilowatt Nennleistung beziehungsweise circa 40 Quadratmeter Modulfläche eine Gewerbeanmeldung in den seltensten Fällen erforderlich ist. Bei größeren Anlagen muss die Anmeldung darüber hinaus meistens erst vorgenommen werden, wenn sich die Photovoltaikanlage amortisiert hat.