Denkmal- und Ensembleschutz,
Gestaltungssatzung

Denkmal-, Ensembleschutz:

Der Erhalt des über Jahrhunderte gewachsenen Erscheinungsbild der historischen Altstädte im Kitzinger Land ist von hoher kultureller Bedeutung. Viele Gebäude wurden daher unter Denkmalschutz gestellt und Altstädte zusammenhängend oder in Teilen als Ensemble ausgewiesen und ebenfalls unter Schutz gestellt.

Auf denkmal- bzw. ensemblegeschützten Gebäuden sind Photovoltaik, Solarthermieanlagen oder Gründächer in der Regel nicht oder nur mit einschränkenden Auflagen zulässig. Wer auf einem Baudenkmal eine Photovoltaik-, Solarthermieanlage oder ein Gründach errichten möchte, benötigt eine denkmalrechtliche Genehmigung (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (DSchG), Paragraf 6). Bitte beachten Sie zudem, dass sich der Schutz gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude eines Denkmals erstreckt.

Warum sind in den Katastern manche Gebäude grau und inaktiv?

Im Solarpotenzial- und Gründachkataster des Landkreises Kitzingen wird der Denkmal- und Ensembleschutz berücksichtigt:
Gebäude, die unter Denkmalschutz einschließlich geschützter Ensembles stehen, sind grau dargestellt und können nicht bearbeitet werden. Trifft dies bei Ihrem Gebäude zu, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt bzw. bei der Große Kreisstadt Kitzingen an das Stadtbauamt Kitzingen. Diese Stellen stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Die Darstellung in den Katastern ist nicht verbindlich und erfolgt ohne Gewähr.

Gestaltungssatzung:

Zusätzlich gilt in einigen Städten und Gemeinden eine Satzung, die die Gestaltung des historischen Altortes regelt. Meist decken sich der Geltungsbereich von Ensembleschutz und Gestaltungssatzung. In den Randbereichen allerdings können sich manchmal Abweichungen ergeben. Bitte nehmen Sie im Zweifel auf jeden Fall Kontakt zu Ihrem zuständigen Bauamt auf. Das Bauamt teilt Ihnen gerne mit, ob die Installation einer Photovoltaik- oder einer Solarthermieanlage bzw. eines Gründaches möglich ist und welche Vorgaben einzuhalten sind.

Links:

Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Kitzingen:

Webseite: Beratung und Information der Denkmalschutzbehörde

Stadtbauamt Kitzingen:

Webseite: Information und Kontakt der Denkmalschutzbehörde