Denkmalschutz
Belange des Denkmalschutzes sowie der Statik der untersuchten Gebäude wurden im Rahmen der Solar- und Gründachpotenzialanalyse nicht begutachtet und bedürfen jeweils einer Prüfung im Einzelfall.
Die in der Kartendarstellung der Potenzialkataster abgegrenzten Denkmalbereiche können sowohl bauliche Anlagen, Gruppenanlagen, Grünanlagen oder auch Gewässer umfassen. Der Datensatz basiert auf der Inventarisierung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalschutz. Für Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten kann keine Gewähr übernommen werden.
Auf denkmalgeschützten Gebäuden sind Solaranlagen oder Gründächer in der Regel unter Beachtung einiger Auflagen zulässig. Wer auf einem Baudenkmal eine Solaranlage oder Gründach errichten möchte, benötigt eine denkmalrechtliche Genehmigung nach ยง 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes.
Bitte beachten Sie zudem, dass sich der Schutz gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude eines Denkmals erstreckt. Bei Fragen steht Ihnen gerne die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Oldenburg beratend zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Oldenburg:
Frau Hilke Kleen, Telefon: 0441 235-2119, hilke.kleen[at]stadt-oldenburg.de
Herr Torsten Hackfeld, Telefon: 0441 235-2748, torsten.hackfeld[at]stadt-oldenburg.de
Herr Mario Carstens, Telefon: 0441 235-3657, mario.carstens[at]stadt-oldenburg.de