Denkmalschutz

Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude (vgl. Bayerischer Denkmalatlas) die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.

Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal.

Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Regensburg in Fragen des Denkmalschutzes ist Herr Heilmeier: 0941/ 507-2452