Tipps zur Planung
Solarenergiedach
Im Folgenden soll in sieben Etappen der Bau einer Solaranlage für den Laien erklärt werden. Dabei wird sowohl von der Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaik- als auch der einer Solarthermieanlage ausgegangen. Entscheidungshilfen zur Nutzung von Solarthermie und/oder Photovoltaik, bietet zudem der Bundesverband Solarwirtschaft, diese finden Sie hier:Entscheidungshilfe Solarwärme
Entscheidungshilfe Solarstrom
Eine unabhängige Beratung rund um das Thema Solarenergienutzung erhalten Sie auch beim Büro für Natur- und Umweltschutz. Für detaillierte Informationen zu Anlagen, Kosten und weitere Beratung, wenden Sie sich bitte an einen Installateur vor Ort.
1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches
Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters wie geeignet Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Gewinn und Kosten der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Zusätzlich stellen sich die Fragen:
- Ist mein Haus denkmalgeschützt?
Mit einer entsprechenden Genehmigung der Denkmalschutzbehörde lassen sich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden Solaranlagen errichten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt. - Wie lange wird mein Dach noch halten?
Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. - Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen?
Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird. - Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein?
Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.
Im nächsten Schritt ist es notwendig, Beratung durch einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Solarfirmen (meist Installationsbetriebe), die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können.
Ein Mitarbeiter der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen und die Statik überprüfen. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.
Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Solarfirma gemacht.
Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Solarfirmen ein Angebot einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen, Tipps erhalten Sie hier.
3. Etappe: Finanzierung sichern
Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen.
Bevor Sie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (meist KfW-Kredite über die Hausbank oder spezielle Kreditprogramme der Hausbank; Förderung des BAFA) abwägen, sollten Sie entscheiden, wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Sie sollten bei der gesamten Planung Ihrer Solaranlage darauf achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden darf.
4. Etappe: Auftrag vergeben
Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.
Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.
5. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovoltaik)
Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage bei der Bundesnetzagentur ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme - spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage - anmelden (Seit dem 1. Januar 2009 müssen Solaranlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ist die Anmeldung nicht erfolgt, ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet).
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
6. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage
Der Installateur wird Ihre neu errichtete Solaranlage in Betrieb nehmen. Dazu erhalten Sie ein Protokoll zur Inbetriebnahme. Bei Photovoltaikanlagen ist hier auch der aktuelle Zählerstand Ihres Einspeisezählers aufgeführt. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass auch die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt.
7. Etappe: Vergütung, Versicherung und Steuer
Die Vergütung ist nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Informieren Sie auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.
Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!
Gründach
Informationen zur Planung Ihrer GründachanlageIm Folgenden geben wir Ihnen Hinweise und Tipps zur Realisierung Ihrer Dachbegrünung. Für detaillierte und weitere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb vor Ort. In der Regel sind Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus die ersten Ansprechpartner. Je nach Situation arbeiten diese dann mit Dachdeckern zusammen.
Einen Überblick und Informationen rund ums Gründach finden Sie auch auf der Homepage des DDV (Deutscher Dachgärtnerverband e.V.).
- Eignung und Zustand des Daches
Überprüfen Sie anhand des Katasters, ob Ihr Dach für die Realisierung einer Dachbegrünung grundsätzlich geeignet ist. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht. Zusätzlich stellen sich die Fragen:
- Ist das Dach denkmalgeschützt?
Denkmalgeschützte Gebäude und insbesondere auch die Dachflächen sind in ihrer Schutzwürdigkeit im Kataster nicht gesondert ausgewiesen. So ist es möglich, dass diese Gebäude trotz anders lautender Auflagen der zuständigen Denkmalschutzbehörde als geeignet bezeichnet werden. Die Schutzwürdigkeit des Denkmals hat rechtlichen Vorrang vor dieser Eignungsaussage. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier. - Brauche ich eine baurechtliche Genehmigung?
In der Regel sind extensive Dachbegrünungen genehmigungsfrei. Intensive Dachbegrünungen erfordern häufig eine Genehmigung. Sprechen Sie die Vertreterin / den Vertreter des Fachbetriebes unbedingt darauf an! - Wie lange wird mein Dach noch halten?
Eine Dachbegrünung wird für viele Jahrzehnte errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und standfest sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Realisierung einer Dachbegrünung ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor der Begrünung des Daches durchgeführt werden. - Bitte beachten Sie:
Bei Asbestzementdächern ist gemäß der Gefahrenstoffverordnung eine Überdeckung (auch durch eine Dachbegrünung) verboten! Die Nichtbeachtung des Verbotes kann als Straftat geahndet werden!
- Ist das Dach denkmalgeschützt?
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Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes
Im nächsten Schritt ist es notwendig, die individuelle Beratung durch eine Expertin / einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Fachfirmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, die Erfahrung mit der Dachbegrünung haben und Sie kompetent beraten können.
Eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter der Fachfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen und gegebenenfalls mit externer Hilfe – die Statik überprüfen. Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Fachfirma gemacht.
Um einen guten Vergleich zu bekommen und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie mindestens zwei, besser drei Angebote einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen.
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Finanzierung sichern
Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen. Neben verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten sollten Sie sich auch über spezielle Förderprogramme informieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Möchten Sie die Dachbegrünung finanzieren oder eine Förderung in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass in der Regel vor einer Kredit- oder Förderzusage nicht mit der Errichtung begonnen werden darf.
- Auftrag vergeben und Leistungen überwachen
Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot. Achten Sie bei der Leistungserbringung auf die Ausführung, d.h. vergleichen Sie die Arbeitsschritte mit den vorher abgesprochenen und im Angebot aufgeführten Arbeitsschritten. Ziehen Sie eventuell einen unabhängigen Berater oder erfahrenen Nachbarn hinzu.
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Information an die Stadtentwässerung
Die gesplittete Abwassergebühr beschreibt die getrennten Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser. Da ein Großteil des Regenwassers, welches auf das begrünte Dach fällt, nicht abfließt, müssen Sie für den begrünten Teil des Daches eine geringere Gebühr zahlen. Informationen zu den Niederschlagswassergebühren finden Sie hier.
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Versicherung
Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt sollten Sie mit Ihrer Versicherungsvertreterin / Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Dachbegrünung melden.