Fragen und Antworten
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Solarpotenzialkatastern und der Errichtung und Nutzung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen.
Für weitere Informationen nutzen Sie die Linksammlung mit Links zu Internetseiten mit umfangreichen Informationen rund um das Thema Erneuerbare Energien.
Sie haben Fragen zum Gründachpotenzialkataster? Nutzen Sie die untere Schaltfläche und wechseln zu den Fragen und Antworten zum Gründachpotenzialkataster.
Zu den GründachfragenGrundlegendes
- Was stellt das Solarpotenzialkataster dar?
- Worin unterscheiden sich Photovoltaik und Solarthermie?
- Ist es sinnvoll, eine Photovoltaik- und Solarthermieanlage zu kombinieren?
- Leiste ich bei der Anschaffung einer Solaranlage einen wichtigen Beitrag zur Energiewende?
- Leiste ich bei Anschaffung einer Solaranlage einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz?
- Wo erhalte ich weitere unabhängige Fakten zur Solarenergie?
Zur Funktion des Solarpotenzialkatasters
- Wie entsteht ein Solarpotenzialkataster?
- Werden Dachaufbauten wie Schornsteine, Dachgauben oder Fenster bei der Berechnung berücksichtigt?
- Was bedeuten Kilowatt-Peak und Kilowattstunde?
- Wie kommen unterschiedliche Eignungsstufen zustande?
- Ich baue gerade mein Haus, wie kann ich mein Solarpotenzial berechnen?
- Wie kann ich mir die Potenziale meines Hauses auf einen Blick anzeigen lassen?
- Warum steht mein Haus woanders(verschoben) als in der Karte eingezeichnet?
- Warum werden mir nicht alle Gebäude angezeigt?
- Warum weisen manche Gebäude keine Aussage über die Eignung auf?
- Wie komme ich zurück in die Ausgangsposition?
- Warum wird die Hintergrundkarte im Solarpotenzialkataster nicht richtig angezeigt?
- Wieso sehe ich im Modulplatzierer des Assistenten mehr Teilflächen vom Dach als in Wirklichkeit vorhanden sind?
Vor der Anschaffung einer Solaranlage
- Das Dach meines Hauses ist schon relativ alt. Was muss ich beachten?
- Mein Haus ist denkmalgeschützt. Kann ich mein Solarpotenzial trotzdem nutzen?
- Mein Haus befindet sich im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung. Kann ich mein Solarpotenzial trotzdem nutzen?
- Erhöht eine Solaranlage das Brandrisiko in meinem Haus?
Photovoltaik
- Welchen Nutzen bietet mir eine Photovoltaikanlage?
- Wie viel Energie kann ich mit meiner Photovoltaikanlage erzeugen?
- Wie viel Platz benötige ich dafür auf meinem Dach?
- Mit welchen Kosten muss ich bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage rechnen?
- Wie läuft das mit der Einspeisevergütung ab? Ist sie garantiert? In welcher Höhe und wie lange wird diese ausgezahlt?
- Was mache ich mit meiner Photovoltaikanlage, wenn die Einspeisevergütung endet?
- Ist es möglich die Dauer der Einspeisevergütung zu verlängern?
- Rechnet sich eine Photovoltaikanlage heute noch?
- Muss ich als Kleinanlagenbetreiber:in trotzdem die EEG-Umlage bezahlen?
- Kann ich eine Förderung beantragen?
- Kann ich meine Photovoltaikanlage von der Steuer absetzen?
- Benötige ich eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage?
- Wie funktioniert der Anschluss an das Stromnetz?
- Muss ich bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden?
- Ist der Energieaufwand für die Produktion einer Photovoltaikanlage höher, als diese letztendlich im Betrieb generiert?
- Können Photovoltaikanlagen degradieren?
- Können Photovoltaikanlagen verschmutzen? Wird dadurch der Ertrag verringert?
- Entstehen bei der Produktion eines Photovoltaikmoduls neben CO2 weitere klimaschädliche Gase?
- Enthalten Photovoltaikmodule giftige Substanzen?
- Können Photovoltaikmodule recycelt werden?
Solarthermie
- Welchen Nutzen bietet mir eine Solarthermieanlage?
- Wie viel Energie kann ich mit meiner Solarthermieanlage erzeugen?
- Wie viel Platz benötige ich auf meinem Dach, um meinen Haushalt mit Energie zu versorgen?
- Mit welchen Kosten muss ich bei der Anschaffung einer Solarthermieanlage rechnen?
- Rechnet sich eine Solarthermieanlage heute noch?
- Kann ich eine Förderung beantragen?
- Benötige ich eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Solarthermieanlage?
- Wird für die Produktion einer Solarthermieanlage mehr Energie benötigt, als diese im Betrieb liefert?
- Können Solarthermieanlagen verschmutzen? Verringert dies den Ertrag?
Wärmepumpe
Grundlegendes
Das Solarpotenzialkataster zeigt, welche Potenziale für die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie in einem bestimmten räumlichen Gebiet vorhanden sind. Die Angaben sind dabei individuell auf jedes Gebäude zugeschnitten. Dadurch können Sie auf einen Blick abschätzen, ob die Erzeugung von klimafreundlicher Energie aus Sonnenlicht auf Ihrem Dach lohnenswert ist.
Neben der grundsätzlichen Eignung eines Gebäudes werden auch die spezifischen Teile der Dachflächen angezeigt, die sich besonders für die Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage empfehlen. Darüber hinaus wird die Einstrahlungsintensität der Sonne detailliert für das gesamte Dach dargestellt.
Mithilfe einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie Strom aus Sonnenlicht. Eine Solarthermieanlage dient dazu, mit Hilfe der Sonne Warmwasser und Heizwärme zu erzeugen. Im Vergleich zu den Solarmodulen, aus denen sich eine Photovoltaikanlage zusammensetzt, benötigen die Kollektoren der Solarthermieanlage deutlich weniger Platz. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass sich Dächer zwar nur bedingt für Photovoltaik eignen, jedoch gut für Solarthermie genutzt werden können. Ein Dach, das sich gut für Photovoltaik eignet, eignet sich immer auch gut für Solarthermie.
Das geht und macht Sinn! Schließlich wird sowohl Wärme als auch Strom im Gebäude benötigt. Aufgrund der kleinen Kollektorfläche, die für die Solarthermie benötigt wird, könnte die restliche verfügbare Fläche für Photovoltaik-Module genutzt werden. Eine geteilte Flächennutzung wäre zudem eine Überlegung wert. Ob eine gleichzeitige Umsetzung möglich ist oder ob beides angestrebt wird, muss im Einzelfall entschieden werden.
Darüber hinaus ist für die Nutzung der Dachfläche eine Kombination aus einer Dachbegrünung und der Gewinnung von Solarenergie möglich!
Ja. Bereits jetzt stellt die Photovoltaik eine wichtige Säule der Stromversorgung in Deutschland dar. 2,2 Millionen Anlagen wurden bereits installiert und decken somit 10 Prozent des Nettostromverbrauchs ab. An sonnigen Tagen können dadurch bis zu 50 Prozent des derzeitig verbrauchten Stroms generiert werden. Auch wenn das von der Bundesregierung ausgegebene Zubauziel von Photovoltaikkraftwerken zuletzt erreicht wurde, ist ein deutlich stärkerer Zubau notwendig, um den Bruttostromverbrauch bis 2030, wie angepeilt, zu 65 Prozent und bis 2050 zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien (EE) decken zu können. Für Letzteres ist gar eine Verdopplung des derzeit stattfindenden jährlichen Zubaus notwendig. Somit kommt auch Ihnen, als dezentralem/dezentraler Kleinanlagenbetreiber:in, eine wichtige Rolle beim erfolgreichen Gelingen der Energiewende zu.
Die Solarthermie ermöglicht es 85 Prozent der in einem deutschen Haushalt verbrauchten Energie klimafreundlich zu gewinnen. Soviel machen nämlich Raumwärme und warmes Wasser im Durchschnitt aus. Bislang sind 2,5 Millionen Solarthermieanlagen in Deutschland installiert. Gerade vor dem Hintergrund, dass 53 Prozent aller Heizungsanlagen in Deutschland als zu ineffizient angesehen werden und somit mehr Energie verbrauchen als sie generieren, kommt der Solarthermie bereits jetzt, aber auch in Zukunft eine wichtige Rolle beim Gelingen der Energiewende zu.
Ja. Durch die Anschaffung einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage produzieren Sie klimafreundlichen Solarstrom oder klimafreundliche Solarwärme für den Eigenverbrauch und das öffentliche Stromnetz. Das mindert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Energieerzeugung und reduziert den CO2-Ausstoß, der gemäß der großen Mehrheit der Wissenschaftler:innen, neben anderen Treibhausgasen, mit hoher Wahrscheinlichkeit einen wesentlichen Beitrag zum globalen Temperaturanstieg beisteuert. Die zukünftigen Auswirkungen auf Klima, Ernährung, Bevölkerung, küstennahe Siedlungen und Biodiversität können dabei bisher kaum beurteilt werden. Im Jahr 2019 konnten in Deutschland durch die Nutzung von Photovoltaik mehr als 29 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen eingespart werden. Durch die Nutzung von Solarthermie weitere 2,1 Millionen Tonnen. Mit jeder betriebenen Photovoltaik- und Solarthermieanlage wird somit ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Ständig aktuelle und unabhängige Fakten zur Solarenergie und Photovoltaik erhalten Sie beim Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE. Unter folgendem Link können Sie sich informieren: https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.html
Zur Funktion des Solarpotenzialkatasters
Grundlage für die Solarpotenzialanalyse sind Laserscandaten, die beim Überfliegen des jeweiligen Untersuchungsgebietes generiert wurden.
Aus diesen Informationen wird ein vereinfachtes Modell der Häuser und der umgebenden Objekte (zum Beispiel Bäume) erstellt. Im nächsten Schritt werden die Dachflächen automatisch erkannt.
Einstrahlungen und Verschattungen werden berechnet. Stark verschattete Bereiche werden als nicht geeignet identifiziert. Für die übrigen Dachflächen wird die Einstrahlung für den Verlauf eines ganzen Jahres bestimmt.
Einstrahlung ist nicht gleich Ertrag: Der Wirkungsgrad (die Fähigkeit der Module solare Einstrahlung in elektrischen Strom umzuwandeln) und die Beschaffenheit der verwendeten Bauteile bestimmen die gewonnene Menge elektrischer Energie und somit auch den möglichen finanziellen Ertrag einer Photovoltaik-Anlage.
Die Qualität der Aussage des Solarpotenzialkatasters hängt von den verfügbaren Laserscandaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.
Kilowatt-Peak ist als Leistungsmaß zu verstehen. In Kilowatt-Peak wird die maximale Leistung angegeben, auch Nennleistung genannt, die eine Solaranlage erbringen kann. In der Realität kann der Kilowatt-Peak nur unter optimalen Bedingungen erreicht werden, sodass eine Solaranlage den Großteil des Jahres eine geringere Leistung erzeugt.
Kilowattstunde stellt eine Maßeinheit für Energie dar. Somit ist sie gleichbedeutend mit dem Ertrag. Eine Kilowattstunde entspricht der Energie, die eine Solaranlage mit einer Nennleistung von 1 Kilowatt-Peak unter optimalen Bedingungen innerhalb von einer Stunde erzeugen kann.
Um mehr Informationen darüber zu erhalten, warum ein Gebäude beispielsweise "gut geeignet" für Photovoltaik oder Solarthermie ist, klicken Sie am linken Bildrand "Anzeige" auf das kleine weiße "i" im grauen Kreis neben den Schaltflächen "Solarpotenzial (Photovoltaik)" beziehungsweise "Solarpotenzial(Solarthermie)". Das sich öffnende Fenster beschreibt Ihnen detailliert, welche Eigenschaften den jeweiligen Stufen zugeschrieben werden.
Mit dem Solarpotenzialkataster können Sie das Solarpotenzial Ihres Gebäudes leider nicht berechnen lassen. Das Solarpotenzialkataster basiert auf Laserscandaten, Gebäudeumringen und weiteren Parametern, in denen Ihr Gebäude leider noch nicht enthalten ist. Somit fehlen uns die Rohdaten, die wir für die Berechnung benötigen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Stadtwerke oder andere Anbieter von Solarprodukten für eine Schätzung des Potenzials anzufragen.
Wählen Sie Ihr Gebäude mittels eines Linksklicks aus, erscheint ein kleines Zusatzfenster. Diesem können Sie die Eignung sowie die infrage kommenden Dachflächen in übersichtlicher Form entnehmen. Des Weiteren gelangen Sie mit einem weiteren Klick zum Konfigurator, in dem Sie Ihre potenzielle Solaranlage individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen können, um so Angaben zu Stromertrag, Modulgröße, Autarkiegrad, Anschaffungskosten oder finanziellem Vorteil zu erhalten.
Dies kann vielerlei Gründe haben und zum Beispiel an der Transformationen von Daten oder Ungenauigkeit der Basiskarte (im besonderen OpenStreetMap) liegen. Die Berechnung der Eignung wird auf Grundlage von amtlichen Daten mit der amtlichen Genauigkeit durchgeführt.
Dies könnte an der Position Ihres gewählten Kartenausschnitts liegen. Das Solarpotenzialkataster ist auf den räumlichen Bereich des jeweiligen Herausgebers begrenzt, beispielsweise auf einen Landkreis. Die Hintergrundkarte "OpenStreetMap(OSM)" zeigt unter anderem die relevanten Grenzverläufe.
Dabei handelt es sich möglicherweise um Gebäude, die zum Zeitpunkt der Befliegung des Untersuchungsgebiets noch nicht existierten oder sich gerade im Bau befanden. Eine solche Befliegung ist essentiell, um die geeigneten Laserscandaten für die Berechnung des Katasters zu erhalten. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, kann es im Einzelfall vorkommen, dass für im Nachhinein fertiggestellte Gebäude keine Angaben vorliegen. Im Umkehrschluss ist es dementsprechend möglich, dass das Kataster Eignungen für Gebäude aufweist, die bereits nicht mehr oder nur noch teilweise existieren.
Rufen Sie einfach über Ihren Web-Browser die Seite erneut auf.
Sollten sich die eingefärbten Gebäude nicht mit der Hintergrundkarte decken, kann dies folgende Ursachen haben:
- 1. Die hinterlegten Luftbilder sind schräg von oben aufgenommen und zeigen daher ein verzerrtes Dach.
- 2. Die Hintergrundkarten von Google oder OpenStreetMap verwenden nicht die korrekt eingemessenen amtlichen Katasterdaten, welche bei der Berechnung des Solarpotenzials verwendet werden.
Es kann vorkommen, dass im Solarpotenzialkataster statt der gewählten Karte nur ein hellroter Hintergrund angezeigt wird. Dies kann mehrere Gründe haben:
- 1. Für den angezeigten Ausschnitt liegt kein Kartenmaterial des gewünschten Typs vor.
- 2. Das Kartenmaterial ist in der gewählten Zoom-Stufe nicht vorhanden.
- 3. Auf das Kartenmaterial kann vorübergehend nicht zugegriffen werden.
Der Hauptgrund für diese Abweichung liegt in den ursprünglichen Grunddaten. Für die Erstellung des Katasters werden sogenannte Oberflächendaten genutzt. Diese besitzen gewisse Ungenauigkeiten und haben großen Einfluss auf die Ermittlung der Teilflächen für ein Dach. Die Berechnung ist ein automatisiertes Verfahren und beinhaltet Abweichungen.
Der Assistent zur Planung einer Solaranlage (erreichen Sie mit Klick im Kataster auf Ihr Gebäude und "Anlage konfigurieren") bietet im Bereich "Modulplatzierung" die Möglichkeit eigenständig Module zu platzieren. Hierbei können die Module leicht über die vorgezeichnete Grenze zur Dachteilfläche platziert werden. Ebenfalls ist eine Anpassung der Neigung und Ausrichtung im Expertenmodus möglich.
Vor der Anschaffung einer Solaranlage
Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!
Auf Denkmälern und in ihrer Nähe ist eine denkmalpflegerische Erlaubnis zur Errichtung einer Solaranlage notwendig. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt, große Kreisstadt oder Gemeinde) informieren.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die zuständige Behörde für Denkmalpflege kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das hängt vom Inhalt ab. Nur weil eine gültige Gestaltungssatzung auf Ihr Gebäude anzuwenden ist, bedeutet das nicht, dass die Errichtung von Solaranlagen pauschal untersagt ist. Dies kann jedoch ganz oder teilweise der Fall sein, wenn beispielsweise das Erscheinungsbild einer historischen Altstadt bewahrt werden soll. Informieren Sie sich beim Bauamt Ihrer Kommune!
Ja, jedoch nur unwesentlich. Mit Photovoltaikanlagen verhält es sich wie mit allen elektrischen Anlagen oder Elektrogeräten im Haushalt. Defekte in stromleitenden Komponenten können zu Lichtbögen und somit zum Brand führen, gerade wenn sich brennbares Material in direkter Umgebung befindet. Weniger als 0,01 Prozent der Photovoltaikanlagen in Deutschland, haben bisher einen Brand mit größerem Schaden ausgelöst. Ursache sind zumeist Fehler bei der Verkabelung oder beim Anschluss, sodass die Installation der Anlagen durch qualifizierte Fachkräfte, den größten Brandschutz darstellt. Im Vergleich zu anderen technischen Anlagen geht von Photovoltaikmodulen jedoch kein erhöhtes Brandrisiko aus.
In jedem Fall sind Feuerwehrleute besonders geschult, mit der Gefahrenquelle Photovoltaikanlage umzugehen. Für eine ungehinderte Durchführbarkeit von Löscharbeiten ist es jedoch wichtig, dass die Feuerwehr über die Installation der Photovoltaikanlage rechtzeitig informiert wird. Nicht immer ist die Photovoltaikanlage im Falle eines Brandes von außen erkennbar. Hier hilft eine entsprechende Auskunft des/der Hausbesitzer:in und ein eindeutiges Hinweisschild im Bereich der Verteilungsschränke für Strom oder des Stromanschlusses (siehe PDF-Dokument des DFV https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/05/BSW_Feuerwehrbroschuere_2010.pdf). Auch ein Übersichtsplan mit Lageort der wichtigsten Komponenten (vor allem spannungsführende Leitungen und Position der DC-Freischalteinrichtung), ist im Brandfall sehr nützlich.
Von Solarthermieanlagen hingegen, gehen im Brandfall keine elektrischen Gefahren aus. Gebäude mit Solarthermieanlagen unterscheiden sich daher nicht wesentlich von anderen Gebäuden. Dennoch ist im Brandfall eine Information über die Lage der Solarthermieanlage hilfreich. Nutzen Sie daher den Übersichtsplan für die Photovoltaikanlage auch gleich für Ihre Solarthermieanlage. Sprechen Sie bei Unklarheiten auch mit Ihrem/Ihrer Installateur:in.
Photovoltaik
Photovoltaikanlagen erzeugen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht. Wenn zur selben Zeit Strom im Haus gebraucht wird, können Sie ihn direkt selbst nutzen, ohne dass dafür irgendwelche Kosten anfallen. Der nicht selbst verbrauchte Strom, wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. In der Regel kann etwa ein Drittel des Strombedarfs so abgedeckt werden.
Zusätzlich ist es möglich, den Strom in einer zusätzlich angeschafften Batterie für eine spätere Nutzung, etwa in den Abend- und Nachtstunden, zwischenzuspeichern. So steigern Sie die Selbstversorgung mit Strom vom eigenen Dach auf bis zu zwei Drittel Ihres Bedarfes. In gleichem Maße sparen Sie dadurch Kosten beim Stromeinkauf ein.
Die Solarstrahlung in Deutschland lässt im besten Fall einen Ertrag von rund 1.250 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr zu. Der Durchschnitt liegt bei circa 1.000 Kilowattstunden pro Quadratmeter, sodass dies den Ertrag darstellt, den eine Photovoltaikanlage mit 1 Kilowatt-Peak jährlich generiert. In den meisten Fällen besitzen Photovoltaikanlagen auf deutschen Einfamilienhäusern eine Nennleistung von zwischen 7 und 15 Kilowatt, sodass zwischen 7.000 und 15.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden.
Es gilt zu beachten, dass der Großteil des Stroms in den Sommermonaten generiert wird. Da Sie den Strom nicht immer gleich dann benötigen, wenn er gewonnen wird, fließt ein gewisser Teil in das öffentliche Stromnetz. Somit benötigen Sie, um tatsächlich 1.000 Kilowattstunden nutzen zu können, eine höhere Nennleistung. Alternativ empfiehlt sich der Kauf eines Stromspeichers.
Pro installiertem Kilowatt Nennleistung ist mit einer Dachflächeninanspruchnahme von 5 bis 6 Quadratmeter zu rechnen. Die meisten Photovoltaikanlagen auf deutschen Einfamilienhäusern besitzen eine Leistung zwischen 7 und 15 Kilowatt-Peak, sodass die Modulfläche Ihrer Photovoltaikanlage zwischen 50 und 120 Quadratmeter betragen könnte.
Den größten Kostenanteil stellen die Investitionen in der Anschaffung und der Installation, der Module dar. Aufgrund des technologischen Fortschritts, ist der Preis für die Module in den letzten Jahren stark gesunken, seit 2010 um circa 90 Prozent. Aktuell kann mit einem durchschnittlichen Preis von circa 1.500 Euro netto pro installiertem Kilowatt-Peak gerechnet werden. Des Weiteren müssen die Finanzierungsbedingungen berücksichtigt werden, die je nach Eigenkapitalanteil, Kreditlaufzeiten etc. zu beurteilen sind. Auch die Betriebskosten für unter anderem Versicherung und Wartung fallen zwangsläufig an und schlagen jährlich mit circa 1-2 Prozent der Investitionskosten zu Buche. Zu beachten ist weiterhin, dass bei Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von über 30 Kilowatt-Peak, die auch dem Eigenverbrauch dienen, eine Abgabe von 40 Prozent der aktuellen EEG-Umlage zu leisten ist, was die Stromgestehungskosten, also den Preis für die Erzeugung des Stroms, um circa 2,7 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Ist ein Stromspeicher gewünscht, müssen auch die Kosten für diesen beachtet werden.
Durch das EEG erhalten Sie als Betreiber:in einer Photovoltaikanlage eine garantierte Einspeisevergütung für den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen. Dieser wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Vergütung ist für neue Anlagen bis zu einer Nennleistung von 100 Kilowatt, in unterschiedlichen Stufen, festgesetzt und gilt für 20 Jahre. Derzeit, bei bis einschließlich Juli 2022 errichteten Anlagen bis 10 Kilowatt-Peak, liegt sie bei 6,43 Cent pro Kilowattstunde. Bei Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 Kilowatt sind die Erzeuger:innen zur Direktvermarktung beziehungsweise Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet, was Sie jedoch in aller Regel nicht betreffen wird.
Das Ende der Einspeisevergütung ist nicht gleich dem Ende der Photovoltaikanlage. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Optionen, wie Sie nach dem Ablauf der 20 Jahre mit Ihrer Solaranlage verfahren können:
1. Derzeitig (Stand 2021) erscheint es am sinnvollsten, wenn Sie Ihre Anlage weiterbetreiben und einen hohen Eigenverbrauch anstreben. Der finanzielle Vorteil von Photovoltaikanlagen, gerade wenn die EEG-Förderung ausläuft, besteht vor allem darin, dass selbst produzierter und genutzter Strom deutlich preiswerter ist, als der Bezug aus dem öffentlichen Netz. Legt man marktübliche Parameter zugrunde - die Stromgestehungskosten von selbst generiertem Solarstrom liegen bei etwa 10-11 Cent pro Kilowattstunde, während der Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz mit etwa 32 Cent pro Kilowattstunde zu Buche schlägt - wird schnell offensichtlich, dass der Verbrauch des eigenen Solarstroms attraktiv ist und erhebliche Kosten einsparen kann. Zu beachten ist jedoch, dass nach Ablauf der 20 Jahre bei Anlagen größer als 30 Kilowatt-Peak auf jede selbstverbrauchte Kilowattstunde 40 Prozent der EEG-Umlage zu zahlen ist. Mit Ende der Einspeisevergütung entfällt auch die Befreiung für Anlagen mit einer installierten Leistung weniger als 10 Kilowatt.
Es ist also ratsam, einen hohen Autarkiegrad für Ihr Gebäude anzustreben, also möglichst viel des eigenen Solarstroms zu verbrauchen und gleichzeitig möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen. Dafür empfiehlt sich ein Stromspeicher, mit dem Sie Ihren Strom zeitversetzt, also auch wenn die Sonne nicht scheint, nutzen können. Auch eine Anpassung des eigenen Nutzungsverhaltens, zum Beispiel der Betrieb stromintensiver Geräte wie Wasch- oder Spülmaschine während Sonnenstunden, kann den Eigenverbrauch erhöhen. Darüber hinaus kann die Nutzung des selbst erzeugten Stroms bei der Anschaffung eines Elektroautos oder bei der Wärmeerzeugung andere Kostenfaktoren minimieren.
2. Darüber hinaus ist es möglich, den erzeugten Strom zu verkaufen. Auch nach Ende der EEG-Förderung besteht ein Recht darauf, dass Ihre Anlage am Netz bleibt. Damit Sie nicht illegal „wild“ Strom einspeisen, benötigen Sie einen/eine Abnehmer:in. Diese Form des Verkaufs nennt sich Direktvermarktung und funktioniert, indem ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken oder einer/einem sonstigen/sonstigem Stromhändler:in abgeschlossen wird. Nach derzeitigem Stand (2021) ist der Erlös am Strommarkt jedoch geringer als die Einspeisevergütung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit von alternativen Vermarktungsformen zu profitieren. Virtuelle Kraftwerke, P2P-Handel usw. zielen ebenfalls darauf ab, privat erzeugten Strom an Verbraucher:innen zu vermitteln und senken den Aufwand für Sie als Betreiber:in. Eine Kombination der Direktvermarktung mit Option 1, bei der der nicht genutzte Strom weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist wird, ist ebenfalls möglich.
3. Zu guter Letzt können Sie Ihre Solaranlage abbauen und die Komponenten verkaufen. Um auf der sicheren Seite zu sein ist es ratsam, die Funktionsfähigkeit der Komponenten von einem/einer zertifizierten Gutachter:in prüfen und bescheinigen zu lassen. Darüber hinaus sollten Sie vor dem Abbau der Anlage kalkulieren, ob die Erlöse durch den Komponentenverkauf die entfallenden zukünftigen Einsparungen aufwiegen. Aus ökologischer Sicht ist die Demontage in jedem Fall nicht zu empfehlen.
Die Verlängerung der Zahlung der Einspeisevergütung für eine bestehende Solaranlage ist nach Auffassung der derzeitigen Rechtslage (Stand 2020) nicht möglich. Um erneut von der Einspeisevergütung profitieren zu können, müssen Sie eine neue Photovoltaikanlage anmelden. Das könnte sich empfehlen, wenn Sie „Repowering“ betreiben, also in technisch neuere Module investieren, die eine höhere Leistung erzielen. Es gilt jedoch zu beachten, dass sich die Höhe der Vergütung am Inbetriebnahmezeitpunkt orientiert und somit geringer als die ursprüngliche EEG-Förderung ausfällt. Hier muss im Einzelfall beurteilt werden, ob eine solche Neuinvestition lohnenswert ist.
Ja. Insgesamt ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nach wie vor wirtschaftlich sinnvoll, da sie sowohl durch die Einspeisung des Stroms als auch durch den Eigenverbrauch, Erträge abwirft. Die durchschnittliche Dauer, die eine Anlage benötigt, bis sie Gewinne erzielt (Amortisationszeit), beträgt zwischen 11 und 15 Jahren, wobei, bedingt durch die gesetzliche Bindungsfrist, eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angenommen wird. Das heißt jedoch nicht, dass die Photovoltaikanlage nach dieser Zeitspanne nicht mehr nutzbar ist. Das Gegenteil ist der Fall, weil weiterhin erhebliche Solarstrommengen bei geringen laufenden Kosten produziert werden. Da die Differenz zwischen Einspeisevergütung und Bezugskosten aus dem Stromnetz immer größer wird, ist gerade bei neuen Photovoltaikanlagen ein hoher Eigenverbrauch wichtiger denn je. So ist das Einsparen von Kosten des externen Strombezugs durch einen hohen Autarkiegrad finanziell attraktiver, als die Vergütung durch die Einspeisung. Das verdeutlicht auch die Politik, die zunehmend Speichermöglichkeiten zum direkten Verbrauch des Stroms bei dem/der dezentralen Erzeuger:in fördert.
Nein. Die Regierung hat mit dem Osterpaket das Ende der EEG-Umlage für Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak (oder 30.000 Kilowattstunden Jahresertrag) beschlossen. Ab Juli 2022 muss auf selbst erzeugten und verbrauchten Strom keine Umlage mehr abgeführt werden. Dies gilt für Neuanlagen sowie für Bestandanlagen und Photovoltaik-Anlagen die über 20 Jahre alt sind. Verbrauchen Sie mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr selbst, fällt die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch darüber hinaus nur zu 40 Prozent an. Dies sind seit dem Jahr 2022 nur noch 1,48 Cent pro Kilowattstunde.
Zunächst einmal kann die bundesweit einheitliche Einspeisevergütung als staatliche Förderung betrachtet werden. Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als staatliche Bankengruppe Förderkredite an, um Photovoltaikanlagen und Stromspeicher zinsgünstig finanzieren zu können. Den Kreditvertrag schließen Sie vor Tätigung der Investition mit Ihrer Hausbank ab.
Neben den Förderangeboten für das gesamte Bundesgebiet existieren auch Möglichkeiten auf Ebene der Länder und Kommunen. Hier empfiehlt es sich, Informationen von den entsprechenden für Sie zuständigen Stellen direkt oder auch Ihrem regionalen Energieversorger einzuholen.
Ja. Sie können die Kosten für den laufenden Betrieb, zum Beispiel Versicherungsbeiträge, als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Des Weiteren können Sie die Anschaffungskosten der Anlage über ihre Nutzungsdauer abschreiben. Darüber hinaus ist es möglich, die bei der Anschaffung entrichtete Umsatzsteuer zurückzuerhalten. Dazu muss man die reguläre Besteuerung akzeptieren, also die Umsatzsteuer, die man für seinen eingespeisten Strom erhält, wiederum an das Finanzamt abführen.
Nein, eine Baugenehmigung ist im Regelfall nicht erforderlich. Es muss lediglich geprüft werden, ob dem Vorhaben bauordnungsrechtliche Aspekte, zum Beispiel der Brandschutz, entgegenstehen. Diese Prüfung obliegt Ihnen als Hausbesitzer:in, wird jedoch in den meisten Fällen an einen Fachbetrieb ausgelagert. In jedem Fall sollten Sie sich mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen auf Länder- und kommunaler Ebene existiert. Wollen Sie Ihren überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen, sollten Sie zudem zwingend die Anforderungen Ihres Stromnetzbetreibers beachten.
Gemäß EEG ist der/die Netzbetreiber:in dazu verpflichtet, eine Photovoltaikanlage an das Stromnetz anzuschließen, sofern sie allen vorgeschriebenen Anforderungen genügt. Diese Anforderungen sind im Gesetz jedoch nicht abschließend geregelt, sodass der/die Netzbetreiber:in auch eigene Regelungen treffen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um das Vorhaben anzukündigen, die lokalen Regelungen detailliert zu erörtern und die weiteren Schritte bis zum Netzanschluss abzuklären. Wird die Photovoltaikanlage gemäß der Vereinbarungen errichtet, steht dem Anschluss an das Stromnetz und dem Erhalt Ihrer Einspeisevergütung nichts im Wege. Den finanziellen Aufwand tragen Sie als Betreiber:in.
Ja und Nein. Wird von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Da jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen existieren, obliegt die genaue Ausgestaltung den jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, weshalb Sie diese individuell erfragen sollten. In der Regel wird bei Kleinanlagen keine Gewerbeanmeldung notwendig, da bei dieser Größenordnung pauschal davon ausgegangen wird, dass der erzeugte Strom primär dem Eigenverbrauch dient und die Gewinnerzielungsabsicht nur sekundär ist. Bei leistungsstärkeren Anlagen, auch auf dem privaten Einfamilienhaus, kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich werden, wenn diese deutlich mehr Strom erzeugen, als das Gebäude benötigt. In solchen Fällen kann von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden, die Entscheidung wird jedoch meistens im Einzelfall getroffen. Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden sind in jedem Fall anmeldepflichtig.
Nein. Die Energierücklaufzeit (auch energetische Amortisationszeit) beschreibt die Zeitspanne, die eine Photovoltaikanlage betrieben werden muss, um die investierte Energiemenge zu erzeugen. Sie ist abhängig von der verwendeten Technologie sowie vom Standort der Anlage, kann jedoch gemäß aktuellen Untersuchungen auf bis zu 2,5 Jahre beziffert werden.
Ja, jedoch nur sehr langsam. Auch wenn Hersteller von Photovoltaikmodulen in der Regel Leistungsgarantien von 25 bis 30 Jahren aussprechen und einen maximalen linearen Leistungsabfall von 10-15 Prozent einpreisen, ist die tatsächlich beobachtbare Degradation deutlich geringer. So stellen Studien einen durchschnittlichen jährlichen Leistungsabfall der gesamten Photovoltaikanlage von 0,15 Prozent fest, was auch die häufig getroffene Annahme von 0,5 Prozent deutlich unterschreitet. Bei einigen Modulen ist innerhalb der ersten Betriebstage eine höhere Degradation festzustellen. Diese Anfangsdegradation wird jedoch bei der Angabe der Nennleistung zumeist berücksichtigt.
Ja und nein. Eine Verschmutzung kann auftreten, die in Deutschland jedoch in aller Regel vom nächsten Regen wieder gereinigt wird, sodass keine Ertragseinbußen entstehen. Zu Problemen kann es lediglich kommen, wenn der Aufstellwinkel der Module sehr flach ist oder sich ständige Laub- oder Staubquellen in direkter Umgebung befinden.
Ja. Das Gas Stickstofftrifluorid wird teilweise zur Reinigung von Beschichtungsanlagen verwendet, die für die Produktion von Dünnschicht-Photovoltaikmodulen und Flachbildschirmen benötigt werden. Restmengen dieses Gases können dabei in die Atmosphäre gelangen. Emissionsmengen sind nicht bekannt, werden jedoch seit 2013 in 37 Staaten gemäß des Kyoto-Protokolls ermittelt.
Das hängt von der verwendeten Technologie sowie von den Materialien ab. Waferbasierte Module, die über 90 Prozent aller Photovoltaikmodule ausmachen, enthalten beispielsweise häufig Blei. Dieses lässt sich bei geringen Mehrkosten vollständig gegen unbedenkliche Materialien austauschen. Photovoltaikmodule können auch weitere Stoffe enthalten, die mitunter giftig oder schädlich sein können. Hierbei sollten Sie unabhängige Untersuchungen der jeweiligen Modultypen zu Rate ziehen.
Ja. Es gibt ein herstellerübergreifendes Recyclingsystem für Photovoltaikmodule mit mehr als 300 Mitgliedern. Die 2012 in Kraft getretene WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) der Europäischen Union verpflichtet die Produzenten von Photovoltaikanlagen dazu, mindestens 85 Prozent der Module kostenlos zurückzunehmen und zu recyceln. Darüber hinaus existiert in Deutschland seit 2015 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das Photovoltaikmodule als Haushaltsgeräte einstuft und die Rücknahme sowie Finanzierung dessen regelt.
Solarthermie
Die Sonne bietet uns nicht nur die Möglichkeit umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Auch bei der Erzeugung von warmen Wasser und Heizwärme kann die Sonne helfen. Die Funktion einer Solarthermieanlage ist innovativ und trotzdem simpel. Auf dem Dach oder an der Fassade wird ein Kollektor angebracht. Der sogenannte Absorber, ein im Kollektor eingebautes, dunkel beschichtetes Blech, ist mit einem Wärmeträgermedium gefüllt, das die Wärme bis zum Wärmetauscher im Haus transportiert. Im Wärmetauscher wird die Wärme dann an das Wasser abgegeben.
Duschen, Händewaschen, Spülen, Wäsche waschen - für all diese Tätigkeiten benötigen Sie warmes Wasser. Dazu wird das kalte Wasser, welches sich in einem Speicher befindet, mittels Solarthermie erwärmt und ist sofort nutzbar. Ist der Speicher mit circa 80l pro Person ausreichend dimensioniert, können Sie im Jahresdurchschnitt etwa 50 Prozent des Warmwasserbedarfs durch Sonnenwärme decken. Scheint die Sonne einmal nicht, können Sie zum Beispiel auf einen herkömmlichen Heizkessel zurückgreifen.
Die Raumtemperatur sollte bei 17-22 Grad Celsius liegen. Gerade im Winter kann diese Temperatur nur mit Hilfe einer Heizungsanlage erreicht werden. Die Solarthermie macht es möglich, die Energie der Sonne zu Wärme in Ihren Wohnräumen umzuwandeln. Je nach Anlage schafft dies Ihre Solaranlage allein. Meistens dient sie jedoch Ihrem Hauptheizungssystem als Unterstützung. Besonders attraktiv erscheint hier eine Holzpelletheizung, die Sie, zusammen mit der Solarthermieanlage, vollkommen unabhängig von fossilen Energieträgern macht. In der Regel können Sie circa 30 Prozent Ihrer benötigten Heizwärme durch solarthermische Unterstützung decken.
Die Solarstrahlung in Deutschland lässt im besten Fall einen Ertrag von rund 1.200 Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr zu. Der Durchschnitt liegt bei circa 950 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Energieverluste einer Solarthermieanlage bei circa 50 Prozent liegen, werden durchschnittlich 475 Kilowattstunden pro Quadratmeter Kollektorfläche im Jahr erzeugt. Tendenziell fällt der Ertrag einer Anlage zur Warmwasserbereitung etwas höher aus, der einer Anlage zur Heizunterstützung etwas niedriger.
Die für Solarthermie benötigte Dachfläche, ist deutlich geringer als für Photovoltaik. So reichen bereits 4 bis 6 Quadratmeter Kollektorfläche aus, um einen Vier-Personen-Haushalt mit Warmwasser zu versorgen. Nicht vergessen werden darf der Speicher, der im Haus installiert wird. Er befindet sich meistens im Keller und benötigt je nach Größe eine passende Fläche.
Wollen Sie Ihre Solarthermieanlage auch zum Heizen des Hauses nutzen, sollten Sie 3 bis 4 Quadratmeter Kollektorfläche pro Person einkalkulieren. Dementsprechend sollte auch der Speicher ein deutlich größeres Volumen aufweisen, das jedoch stark von der Wohnfläche und der Gebäudedämmung abhängig ist.
Die Investitionskosten hängen stark davon ab, welche Art des Kollektors gewählt wird und ob die Anlage nur der Warmwasserbereitung oder auch der Raumwärme dienen soll. Flachkollektoren kosten circa 300 Euro pro Quadratmeter, Röhrenkollektoren etwa 600 Euro pro Quadratmeter, haben jedoch einen höheren Wirkungsgrad und benötigen somit weniger Platz. Hinzu kommen die Kosten für den Speicher, die Installation und die Finanzierung, sofern man Fremdkapital benötigt. Somit können die Gesamtkosten für eine Solarthermieanlage stark variieren. Zuletzt sind auch die Kosten für die regelmäßige Wartung zu berücksichtigen, die mit circa 80 Euro pro Jahr zu Buche schlagen.
Ja. Der Betrag, den Sie jährlich durch die Anschaffung einer Solarthermieanlage an Gas- oder Ölkosten einsparen, hängt stark vom Heizverhalten, vom Wasserverbrauch und von der Dämmung des Hauses ab. Nichtsdestotrotz liegt die Amortisationszeit der Anlage, also die Dauer, bis sie die ersten Gewinne abwirft, bei durchschnittlich zwischen 11 und 15 Jahren. Die Lebensdauer einer Solarthermieanlage beträgt jedoch 20 Jahre und mehr, sodass Sie langfristig Gewinne erzielen. Nebenbei erzeugen Sie Ihre benötigte Energie klimafreundlich und machen sich nicht von Rohstoffverfügbarkeiten abhängig.
Ja. Ab 2020 wird der Umstieg auf Solarwärme im Rahmen des „Marktanreizprogramms zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ vom Staat gefördert. Wollen Sie auf Ihrem bestehenden Gebäude eine Solarthermieanlage installieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten zurück. Dazu müssen Sie lediglich die Fördervoraussetzungen erfüllen, welche beispielsweise eine Mindestkollektorfläche und ein bestimmtes Zertifizierungszeichen vorschreiben. Zu beachten ist hierbei, dass unterschiedliche Fördervoraussetzungen existieren, je nachdem ob Sie mit Ihrer Solarthermieanlage nur Warmwasser oder auch Raumwärme generieren wollen.
Der Fördersatz für eine Solarthermieanlage kann sogar noch steigen, wenn diese Teil einer neuen Hybridheizung wird. Möchten Sie eine Solarthermieanlage als Unterstützung Ihrer Gasheizung verwenden, bleibt der Fördersatz bei 30 Prozent. Ist eine andere EE-Form, zum Beispiel Biomasse, Hauptträger Ihrer Hybridheizung, winkt Ihnen eine 35 prozentige Förderung. Besitzen Sie noch eine alte Ölheizung, die Sie gegen eine Hybridheizung austauschen möchten, steigen die Fördersätze um weitere 10 Prozentpunkte auf 40 beziehungsweise 45 Prozent. Die Förderung bezieht sich in diesen Fällen nicht nur auf die Solarthermieanlage, sondern auf die gesamte Heizung.
Der Erhalt der Förderung ist per Direktzuschuss, zinsgünstiger Kredite oder Steuerabzug möglich. Alternativ können Sie einen Teil der Kosten für die Umrüstung, über die Steuererklärung zurück erhalten. 20 Prozent der Investitionssumme werden über die Einkommensteuer staatlich gefördert.
Darüber hinaus bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als staatliche Bankengruppe Förderkredite an, um Solarthermieanlagen zinsgünstig finanzieren zu können. Den Kreditvertrag schließen Sie vor Tätigung der Investition mit Ihrer Hausbank ab.
Neben den Förderangeboten für das gesamte Bundesgebiet, existieren auch Möglichkeiten auf Ebene der Länder und Kommunen. Hier empfiehlt es sich Informationen von den entsprechenden, für Sie zuständigen Stellen, direkt oder auch Ihrem/Ihrer regionalen Energieversorger:in einzuholen.
Interessant ist zudem, dass bereits die Planung einer Solarthermieanlage gefördert wird. Wenn Sie beispielsweise die Verbraucherzentrale Energieberatung oder einen/eine unabhängigen/unabhängige Energieberater:in konsultieren, um sich über zusätzliche energetische Maßnahmen neben der Errichtung einer Solaranlage zu informieren, übernimmt das Bundeswirtschaftsministerium einen Großteil des Honorars.
Nein, eine Baugenehmigung ist im Regelfall nicht erforderlich. Es muss lediglich geprüft werden, ob dem Vorhaben bauordnungsrechtliche Aspekte, zum Beispiel der Brandschutz, entgegenstehen. Diese Prüfung obliegt Ihnen als Hausbesitzer:in, wird jedoch in den meisten Fällen an einen Fachbetrieb ausgelagert. Zu Problemen kann es bei der Errichtung von Solarthermieanlagen auf Flachdächern kommen, da sie aufgrund der Aufständerung, über das Gebäude hinausragen können. In jedem Fall sollten Sie sich mit Ihrem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen auf Länder- und kommunaler Ebene existiert.
Nein. Die energetische Amortisationszeit liegt lediglich bei zwischen 2 und 4 Jahren. So lange benötigt die Solarthermieanlage, um die Energie zu erzeugen, die bei ihrer Produktion benötigt wird. Die exakte Dauer ist maßgeblich abhängig von der verwendeten Technik sowie der Berechnungsmethode. Zweifelsfrei ist jedoch, dass die energetische Amortisationszeit nur einen Bruchteil der Lebensdauer von 20 bis 30 Jahren ausmacht.
Ja. Solarthermieanlagen können verschmutzen. In den meisten Fällen jedoch, wird der Schmutz durch ablaufendes Regenwasser schnell wieder entfernt. Nur bei hartnäckigen Verschmutzungen kann eine professionelle Reinigung notwendig werden, gerade wenn diese die Moduloberflächen chemisch angreifen könnten, um langfristige Leistungseinbußen zu vermeiden. Insgesamt sind die Leistungseinbußen durch Verschmutzung bei Solarthermieanlagen geringer als bei Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus sind Solarkollektoren mit geringen Aufstellwinkeln eher von Verschmutzung betroffen.
Wärmepumpe
Die Wärmepumpe ist ein spezielles Heizsystem, welches durch seine effiziente Technologie dazu in der Lage ist, Energie aus der Umgebung zu ziehen. Die entzogene Energie kann infolgedessen zum Heizen von Räumen oder zum Erwärmen von Wasser genutzt werden.
Wärmepumpen entziehen der Umgebung Energie in Form von Wärme. Die entzogene Umweltwärme erwärmt in der Wärmepumpe (im Verdampfer) ein flüssiges Kühlmittel, welches wiederum durch die absorbierte Wärme verdampft und anschließend gasförmig in einen Kompressor gelangt. In dem Kompressor wird der Dampf von dem vorher flüssigen Kühlmittel komprimiert bzw. verdichtet. Mittels der Verdichtung des Dampfes, wird das gasförmige Kühlmittel noch wärmer. Darauffolgend gelangt das warme gasförmige Kühlmittel, über den Verflüssiger in der Wärmepumpe, an das entsprechende Heizsystem des Gebäudes und kann an dieses die Wärme abgeben. Das Heizsystem wiederum wärmt mit der erhaltenen Wärme das Gebäude oder produziert beispielsweise Warmwasser. Durch die Abgabe von Wärme an das Heizsystem kühlt das gasförmige Kühlmittel im Verflüssiger wieder ab und wird flüssig. Das flüssige Kühlmittel gelangt durch den Kreislauf in der Wärmepumpe wieder zum Verdampfer. Der Kreislauf der Wärmepumpe beginnt von vorne.
Es gibt drei zentrale Wärmequellen für Wärmepumpen. Die günstigste und am weitesten verbreitete ist die die Wärme aus der Luft. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Wärme aus dem (Grund-)Wasser zu ziehen. Die dritte Möglichkeit als Wärmequelle für Wärmepumpen stellt die Erde (Geothermie) dar. Neben den drei herkömmlichen Wärmequellen gibt es weitere Quellen, wie beispielsweise Solarthermie oder Abwasser.
Es gibt drei zentrale Arten von Wärmepumpen: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Sole-Wasser-Wärmepumpe oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Die Luft-Wasser-Wärmepumpe zieht die Wärmeenergie aus der Umgebungsluft. Dabei wird durch die Wärmepumpe der angesaugten Umgebungsluft die enthaltene Wärme entzogen. Anschließend wird von der Pumpe die kalte Luft wieder an die Umgebung abgegeben. Bei der Sole-Wasser-Wärmepumpe wird Wärmeenergie des Erdreichs genutzt. Damit die Wärme aus dem Erdreich genutzt werden kann, müssen im Vorhinein Bohrungen in die Erde vorgenommen werden. In der Regel erreichen die Bohrungen eine Tiefe zwischen 50 und 350 Metern. Auf Grund der Tiefe sind die Bohrungen so gut wie immer genehmigungspflichtig, da hier der Grundwasserschutz eine große Rolle spielt. Die Wasser-Wasser-Wärmepumpe nutzt Wärmeenergie aus dem Grundwasser. Dabei wird das Wasser über Saugbrunnen der Wärmepumpe zugeführt und nach Nutzung wieder kalt über einen Schluckbrunnen in das Grundwasser zurückgegeben. Hierbei spielt der Grundwasserschutz eine große Rolle. Aus diesem Grund sind diese Wärmepumpen genehmigungspflichtig.
Die Installation einer Wärmepumpe eignet sich, wenn die Immobilie über eine gute Dämmung beziehungsweise einen Wärmschutz verfügt.
Viele weitere wichtige und interessante Informationen bezüglich einer Wärmepumpe finden Sie unter folgendem Link des Frauenhofer-Institut für Solare Energiesysteme:
https://www.ise.fraunhofer.de/de/leitthemen/waermepumpen.html
Jede Wärmepumpe benötigt Strom, um den Kreislauf der Pumpe betreiben zu können. Damit eine Wärmepumpe komplett umweltfreundlich und ökologisch betrieben werden kann, bietet es sich an, den benötigten Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen zu beziehen.
Die deutsche Bundesregierung unterstützt mit der neuen überarbeiteten Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 2024 den Einbau von effizienteren Heizsystemen.
Genaue Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.energiewechsel.de/beg
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